§ 2 EEMD-ZVAnl II
Bestandteile dieses Vertrages sind
die Zusatzvereinbarung [Anlage 1],
die Bankgarantie oder das gleichwertige Finanzinstrument [Anlage 2],
die Erklärung zur Beteiligungsstruktur des Anbieters [Anlage 3],
die Gebrauchstauglichkeitsbescheinigung, ausgestellt durch den Mauterheber oder eine notifizierte Stelle [Anlage 4],
die Qualitätsparameter für EETS-Anbieter [Anlage 5],
die Entgeltordnung [Anlage 6],
das Glossar [Anlage 7],
gegebenenfalls Erklärungen/ Schriftwechsel [Anlage 8] und
die Regelungen zur Vergütung [Anlage 9].
Bei Widersprüchen in diesem Vertrag gelten nacheinander
dieser Vertrag,
die Zusatzvereinbarung [Anlage 1],
gegebenenfalls Erklärungen/ Schriftwechsel [Anlage 8],
die Gebrauchstauglichkeitsbescheinigung, ausgestellt durch den Mauterheber oder eine notifizierte Stelle [Anlage 4] und
das Glossar [Anlage 7].