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Die Laufbahnprüfung wird vor Prüfungsausschüssen der jeweiligen Laufbahngruppe abgelegt, die beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz gebildet werden.
Der Prüfungsausschuss besteht für den mittleren Dienst, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, aus drei Mitgliedern und für den gehobenen und den höheren technischen Dienst aus vier Mitgliedern. Jedes Mitglied hat einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin.
Der Prüfungsausschuss für den mittleren Dienst, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, setzt sich zusammen aus: Der Prüfungsausschuss für den gehobenen Dienst, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, setzt sich zusammen aus: Der Prüfungsausschuss für den höheren Dienst, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, setzt sich zusammen aus vier Beamten oder Beamtinnen des höheren Dienstes in der Arbeits- und Immissionsschutzverwaltung, davon einer oder eine als vorsitzführendes Mitglied. Bei einem der vier Beamten oder Beamtinnen soll es sich nach Möglichkeit um einen Arbeitsmediziner oder eine Arbeitsmedizinerin handeln.
einem Beamten oder einer Beamtin des höheren Dienstes in der Arbeits- und Immissionsschutzverwaltung als vorsitzführendes Mitglied,
zwei Beamten oder Beamtinnen des höheren Dienstes in der Arbeits- und Immissionsschutzverwaltung, davon einer oder eine als vorsitzführendes Mitglied, wobei es sich bei einem oder einer der beiden Beamten oder Beamtinnen nach Möglichkeit um einen Arbeitsmediziner oder eine Arbeitsmedizinerin handeln soll, und
einem Beamten oder einer Beamtin des gehobenen Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, in der Arbeits- und Immissionsschutzverwaltung und
zwei Beamten oder Beamtinnen des gehobenen Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, in der Arbeits- und Immissionsschutzverwaltung.
einem Beamten oder einer Beamtin des mittleren Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, in der Arbeits- und Immissionsschutzverwaltung.
Das vorsitzführende Mitglied sowie die Mitglieder des Prüfungsausschusses und ihre Stellvertreter und Stellvertreterinnen werden durch das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz bestellt.
Das vorsitzführende Mitglied des Prüfungsausschusses leitet die Prüfung. Er oder sie hat insbesondere
die vorbereitenden Maßnahmen zur Durchführung der Prüfung zu treffen,
die Prüfungsaufgaben auszuwählen,
den Ablauf der Prüfung festzusetzen und
für jede schriftliche Arbeit unter Aufsicht und für die häusliche Prüfungsarbeit zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses festzulegen, die die Arbeit bewerten.
Der Prüfungsausschuss hat Die Niederschrift kann auch in elektronischer Form erfolgen.
über den Verlauf der Prüfung eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 4 zu fertigen,
die Prüfungsnote festzustellen und
über das Bestehen der Laufbahnprüfung zu entscheiden.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind bei ihrer Tätigkeit unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.
Der Prüfungsausschuss entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder der Vorsitzenden.
Der Prüfungsausschuss führt das Dienstsiegel des Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Die laufenden Geschäfte der Prüfungsausschüsse werden vom Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz geführt.
Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Regelungen in Absatz 3 zulassen.