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An die Vertrauensstelle des Krebsregisters Saarland sind vollständige Meldungen zu übermitteln. Eine Meldung an das Krebsregister Saarland gilt dann als vollständig, wenn sie alle in § 4 Absatz 1 Nummer 1, 2, 3, 4 und 6, Absatz 2, 3, 4, Absatz 8 Satz 2 und Absatz 9 SKRG genannten Daten beinhaltet, die entsprechend dem bundesweit einheitlichen onkologischen Basisdatensatz (oBDS) und seiner ergänzenden Module Bestandteil der Meldung oder Bestandteil eines Formblatts für die in § 5 Absatz 1a SKRG genannten Meldeanlässe sind und die der meldepflichtigen Person zum Zeitpunkt der Meldungsdurchführung vorliegen.
Ergänzend zu den Vorgaben zur strukturellen und inhaltlichen Umsetzung des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes (oBDS) und dessen technischer Spezifikation sowie den Vorgaben in der Vereinbarung über die Meldevergütungen für die Übermittlung klinischer Daten an klinische Krebsregister nach § 65c Absatz 6 Satz 4 SGB V (Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung) vom 9. Januar 2024, in der jeweils geltenden Fassung, muss eine Meldung an das Saarländische Krebsregister mindestens die folgenden Daten beinhalten:
bei allen Meldungen für die in § 5 Absatz 1a SKRG genannten Meldeanlässe
die Familiennamen, Vornamen, frühere Namen,
das Geschlecht,
das Geburtsdatum,
die Anschrift einschließlich der Postleitzahl,
Daten zur meldepflichtigen Person nach § 4 Absatz 8 Satz 2 und Absatz 9 SKRG sowie
den Meldeanlass,
zusätzlich bei Meldungen anlässlich der Diagnosestellung einer Tumorerkrankung nach hinreichender Sicherung nach § 5 Absatz 1a Nummer 1 SKRG
Angaben zur Tumordiagnose als Freitext und als Code nach dem Schlüssel der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) in der jeweils neuesten, vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte herausgegebenen Fassung einschließlich der Angabe der verwendeten Fassung,
Angaben zum Sitz des Tumors als Freitext und, sofern vorliegend, als Code nach dem Schlüssel der Internationalen Klassifikation der Krankheiten für die Onkologie (ICD-O) in der jeweils neuesten, vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte herausgegebenen Fassung einschließlich der Angabe der verwendeten Fassung,
bei paarigen Organen die Seitenlokalisation,
den Tag der Diagnose beziehungsweise Feststellung,
Angaben zur Ausdehnung des Tumors (klinische und pathologische Klassifikation, klinisches Stadium und prognostische Gruppe der TNM-Klassifikation maligner Tumoren oder andere tumorspezifische Klassifikationen in der jeweils geltenden Fassung) einschließlich der Angabe der verwendeten Fassung (sofern vorliegend und anwendbar),
die Art der Diagnosesicherung sowie
Angaben nach § 5 Absatz 2 Nummer 3, sofern diese der meldepflichtigen Person zum Zeitpunkt der Meldungsdurchführung vorliegen,
zusätzlich bei Meldungen anlässlich der histologischen, zytologischen, laboranalytischen oder autoptischen Sicherung einer Diagnose nach § 5 Absatz 1a Nummer 2 SKRG
Angaben zum Sitz des Tumors als Freitext und als Code nach dem Schlüssel der ICD-O in der jeweils neuesten, vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte herausgegebenen Fassung einschließlich der Angabe der verwendeten Fassung,
Angaben zur Tumorhistologie und Dignität als Freitext und als Code nach dem Schlüssel der ICD-O in der jeweils neuesten, vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte herausgegebenen Fassung einschließlich der Angabe der verwendeten Fassung,
Angaben zur Tumordiagnose als Freitext und als Code nach dem Schlüssel der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) in der jeweils neuesten, vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte herausgegebenen Fassung einschließlich der Angabe der verwendeten Fassung,
bei paarigen Organen die Seitenlokalisation,
den Tag, an dem die Gewebeprobe entnommen wurde, und den Tag des Befundes,
Angaben zur Differenzierung (Grading, sofern anwendbar),
Angaben zur Ausdehnung des Tumors (pathologische Klassifikation der TNM-Klassifikation maligner Tumoren oder andere tumorspezifische Klassifikationen in der jeweils geltenden Fassung) einschließlich der Angabe der verwendeten Fassung (sofern vorliegend und anwendbar),
Angaben zur meldepflichtigen Person nach § 4 Absatz 8 Satz 2 SKRG, die das diagnostische Tätigwerden veranlasst hat,
die Einsende- oder Befundnummer sowie
Angaben zum Residualstatus (sofern anwendbar),
zusätzlich bei Meldungen anlässlich des Beginns und des Abschlusses einer spezifischen therapeutischen Maßnahme oder deren Abbruch oder Ablehnung nach § 5 Absatz 1a Nummer 3 SKRG
Angaben zum Tag der Operation, zur Intention, zur Seite, zu den durchgeführten Prozeduren als Freitext und, sofern vorliegend, als Codes nach dem Schlüssel der amtlichen Klassifikation für Operationen und Prozeduren (Operationen- und Prozedurenschlüssel, OPS) in der jeweils neuesten, vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte herausgegebenen Fassung einschließlich der Angabe der verwendeten Fassung sowie zum Grund für Abbruch oder Nichtdurchführung (sofern anwendbar),
Angaben zu Beginn und Ende einer Strahlenbehandlung, zum Zielgebiet, zur Seitenlokalisation des Zielgebiets, zur Intention der Strahlentherapie und deren Stellung zur operativen Therapie, zur Applikationsart, zur angewandten Strahlenart, zu verabreichten Einzeldosen und zur Gesamtdosis pro Zielgebiet, zu einem durchgeführten Boost sowie zum Grund für Abbruch oder Nichtdurchführung (sofern anwendbar),
Angaben zu Beginn und Ende einer systemischen Therapie, zur Art der systemischen Therapie, zur verabreichten Substanz, zum Protokoll der systemischen Therapie (sofern anwendbar), zur Intention der systemischen Therapie und deren Stellung zur operativen Therapie sowie zum Grund für Abbruch oder Nichtdurchführung (sofern anwendbar),
Angaben zu Art und Form einer sonstigen nach Vorgabe des § 65c Absatz 1 Satz 3 SGB V zu dokumentierenden tumorspezifischen Therapie oder abwartenden Therapiestrategie und deren Beginn und Ende, zur Intention dieser Therapie oder abwartenden Therapiestrategie und deren Stellung zur operativen Therapie sowie zum Grund für Abbruch oder Nichtdurchführung (sofern anwendbar),
Angaben zum aktuellen Residualstatus (lokaler Residualstatus, Gesamtbeurteilung) bei Meldungen anlässlich des Endes einer spezifischen therapeutischen Maßnahme oder deren Abbruch,
Angaben zur Tumordiagnose als Freitext und als Code nach dem Schlüssel der ICD in der jeweils neuesten, vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte herausgegebenen Fassung einschließlich der Angabe der verwendeten Fassung,
den Tag der Diagnose beziehungsweise erstmaligen Feststellung,
Angaben zum Sitz des Tumors als Freitext und, sofern vorliegend, als Code nach dem Schlüssel der ICD-O in der jeweils neuesten, vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte herausgegebenen Fassung einschließlich der Angabe der verwendeten Fassung sowie
Angaben zur Tumorhistologie und Dignität als Freitext und, sofern vorliegend, als Code nach dem Schlüssel der ICD-O in der jeweils neuesten, vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte herausgegebenen Fassung einschließlich der Angabe der verwendeten Fassung,
zusätzlich bei Meldungen anlässlich von Änderungen im weiteren Krankheitsverlauf nach § 5 Absatz 1a Nummer 4 SKRG oder mit Angaben zur Beurteilung des Tumorstatus
Angaben zum Tag des Auftretens oder das Untersuchungsdatum,
die Beschreibung der aufgetretenen Änderung im Krankheitsverlauf (Untersuchungsanlass mit Angaben zum Tumorstatus hinsichtlich Primärtumor, Lymphknoten und Fernmetastasen sowie des Sitzes von Fernmetastasen, sofern anwendbar),
Angaben zur Gesamtbeurteilung des Tumorstatus,
Angaben zur Tumordiagnose als Freitext und als Code nach dem Schlüssel der ICD in der jeweils neuesten, vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte herausgegebenen Fassung einschließlich der Angabe der verwendeten Fassung,
den Tag der Erstdiagnose beziehungsweise erstmaligen Feststellung der Tumorerkrankung,
Angaben zum Sitz des Tumors als Freitext und, sofern vorliegend, als Code nach dem Schlüssel der ICD-O in der jeweils neuesten, vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte herausgegebenen Fassung einschließlich der Angabe der verwendeten Fassung sowie
Angaben zur Tumorhistologie und Dignität als Freitext und, sofern vorliegend, als Code nach dem Schlüssel der ICD-O in der jeweils neuesten, vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte herausgegebenen Fassung einschließlich der Angabe der verwendeten Fassung,
zusätzlich bei Meldungen anlässlich des tumorbedingten Todes der Patientin oder des Patienten nach § 5 Absatz 1a Nummer 5 SKRG
Angaben zum Sterbetag und zur Todesursache (Grundleiden),
Angaben zur Tumordiagnose als Freitext und als Code nach dem Schlüssel der ICD in der jeweils neuesten, vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte herausgegebenen Fassung einschließlich der Angabe der verwendeten Fassung sowie
den Tag der Erstdiagnose der Tumorerkrankung beziehungsweise erstmaligen Feststellung.Meldungen nach § 65c Absatz 6 SGB V müssen zusätzlich Merkmale zur Zuordnung der Patientin oder des Patienten zum Kostenträger und die spezifische Zuordnungsnummer beinhalten.