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Der Masterstudiengang beginnt jeweils zum Winter- und Sommersemester. Die schriftliche oder elektronische Bewerbung für einen Studienbeginn zum Wintersemester muss bis zum 31. Mai und für einen Studienbeginn zum Sommersemester bis zum 30. November jeweils mit den gemäß Absatz 2 erforderlichen Bewerbungsunterlagen bei der Hochschule der Bildenden Künste Saar eingegangen sein (Ausschlussfrist). Die Bewerbung gilt nur für die Vergabe der Studienplätze des betreffenden Studiengangs.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
Zeugnis über die Schulbildung, die zum ersten Hochschulzugang geführt hat, in beglaubigter Kopie,
das Abschlusszeugnis des Bachelor- oder Diplomstudiengangs in beglaubigter Kopie oder - wenn dieses noch nicht vorliegt - eine Bescheinigung über die bislang erbrachten Leistungen, die Leistungspunkte und über die Durchschnittsnote,
handgeschriebener Lebenslauf,
Motivationsschreiben mit aussagekräftigen Arbeitsproben (Portfolio) beziehungsweise wissenschaftlichen Dokumentationen,
weitere Nachweise über zusätzliche Qualifikationen (beispielsweise Berufserfahrung, Veröffentlichungen, Praktika),
von Bewerbern und Bewerberinnen gemäß § 5 Absatz 5 Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (TestDaF, Niveaustufe B 2 des GER).
Bewerbungen, die nicht vollständig beziehungsweise form- oder fristgerecht eingehen, sind vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei der Hochschule.
Die Hochschule übernimmt für die eingereichten Arbeiten keine Haftung. Sie hält die Arbeiten drei Monate nach Abschluss der Eignungsprüfung zur Abholung durch den Bewerber oder die Bewerberin bereit. Nach Ablauf dieser Frist können die Arbeiten vernichtet werden.
Bei neu eingerichteten Studiengängen kann die Frist im Sinne von Absatz 1 verlängert werden.