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Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind zu Beginn des letzten Ausbildungshalbjahres beim Staatlichen Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen einzureichen.
Dem Antrag auf Zulassung beizufügen sind
gegebenenfalls der Nachweis über gemäß § 3 Absatz 5 Satz 2 angerechnete Unterrichtstätigkeiten,
der Nachweis über die Teilnahme an den Veranstaltungen gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1, gegebenenfalls unter Nachweis der Anrechnung gemäß § 3 Absatz 5 Satz 1,
die Bewertungen der Unterrichtsbesuche gemäß § 3 Absatz 4,
der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem nicht länger als drei Jahre zurückliegenden Kurs in Erster Hilfe,
gegebenenfalls sonstige Unterlagen nach freier Entscheidung der Lehrkraft, die den systematischen Aufbau und Erwerb grundschulbezogener Kompetenzen dokumentieren und den aktuellen Stand der Kompetenzentwicklung abbilden, sowie
gegebenenfalls Berichte der betreuenden Lehrkraft und der Schulleiterin oder des Schulleiters über die unterrichtliche und erzieherische Leistung der Lehrkraft im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme.
Das Staatliche Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen entscheidet auf Grundlage der Nachweise und Unterlagen nach Absatz 2 über die Zulassung.