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Das Land gewährt jedem Jugendamt zur Finanzierung der transformationsbedingten Ausgaben einen pauschalierten Zuschuss.
Das Land stellt hierfür bis zur Einführung eines kindbezogenen, faktorbasierten Finanzierungssystems im Sinne des § 55 Absatz 7 einen Betrag von 200 Millionen Euro bereit. Der Anteil des Jugendamtes ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen der Summe der im Jugendamtsbezirk nach der verbindlichen Jugendhilfeplanung beantragten Kindpauschalen zur Summe der landesweit beantragten Kindpauschalen für in Tageseinrichtungen betreute Kinder. Das Jugendamt leitet den Zuschuss in entsprechender Anwendung des Verteilschlüssels nach Satz 2 an die Träger der Einrichtungen seines Bezirks weiter. § 45 Absatz 2 Satz 4, 6 bis 9 gelten entsprechend.
Zur Unterstützung der Praxisanleitung gewährt das Land dem Jugendamt einen Zuschuss in Höhe von 5 250 Euro für jede Kindertageseinrichtung, die Personen gemäß…
Das Land gewährt dem Jugendamt nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes Zuwendungen zu den Investitionskosten für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.
Das Jugendamt leistet aus diesen Mitteln einen jährlichen Zuschuss
Das Land gewährt jedem Jugendamt einen pauschalierten Zuschuss für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung. Im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung…
Für diejenigen Kindertageseinrichtungen, die Kita-Helferinnen und Kita-Helfer zur Unterstützung bei nichtpädagogischen Aufgaben in den Kindertageseinrichtungen…
Das Jugendamt gewährt dem Träger der Einrichtung einen Zuschuss für die Aufgaben nach diesem Gesetz, wenn der Finanzierungsanteil des Trägers an den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.