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Privatunterricht ist die Erteilung von Unterricht an weniger als sechs Personen.
Privatunterricht, der erwerbsmäßig und regelmäßig Jugendlichen unter 18 Jahren erteilt wird, ist der Schulaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Für einzelne Unterrichtszweige kann der Nachweis einer ausreichenden fachlichen Vorbildung verlangt werden.