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Eine Aus- oder Weiterbildung nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren soll anerkannt werden, wenn
die in ihr vermittelten Inhalte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer befähigen, selbständig fachlich adäquate psychosoziale Prozessbegleitung unter Einhaltung der den §§ 2 und 3 des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren zu Grunde liegenden Standards durchzuführen,
ihr ein geeignetes didaktisches und methodisches Konzept zu Grunde liegt und
ihre Form, Dauer und Teilnehmerzahl so bemessen sind, dass die angestrebten Lernziele erreicht werden können.
Zu den nach Absatz 1 Nummer 1 zu vermittelnden Inhalten gehören in der Regel mindestens die für die psychosoziale Prozessbegleitung relevanten Kenntnisse
der rechtlichen Grundlagen und Grundsätze des Strafverfahrens sowie weiterer für die Opfer von Straftaten relevanter Rechtsgebiete,
der Viktimologie, insbesondere Kenntnisse zu den besonderen Bedürfnissen spezieller Opfergruppen,
der Psychologie und Psychotraumatologie,
der Theorie und Praxis der psychosozialen Prozessbegleitung und
der Methoden und Standards der Qualitätssicherung und Eigenvorsorge.
Die Anerkennung kann versagt werden, wenn begründete Zweifel an der fachlichen Qualifikation der in der Aus- oder Weiterbildung eingesetzten Referentinnen oder Referenten oder der Zuverlässigkeit der Anbieterin oder des Anbieters der Aus- oder Weiterbildung bestehen.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
die in der Aus- oder Weiterbildung vermittelten Inhalte die Teilnehmer befähigen, selbständig fachlich adäquate psychosoziale Prozessbegleitung unter Einhaltung…
die in § 3 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2525, 2529) genannten…
Voraussetzungen für die Anerkennung sind: 1. a) die Fortbildungsveranstaltung entspricht in Inhalt, Umfang und Art einem Qualifizierungsinhalt oder b) die…
Voraussetzung für die Anerkennung ist, 1. a) dass die Fortbildungsveranstaltung in Inhalt, Umfang und Art einem Qualifizierungsinhalt entspricht oder b) die…
Zu den nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren zu vermittelnden Inhalten gehören…
die erforderlichen fachlich und pädagogisch geeigneten Lehrpersonen zur Verfügung stehen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.