Erwägungsgrund 1 31974L0557
Die Allgemeinen Programme sehen die Aufhebung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden diskriminierenden Behandlung bei der Niederlassung und im Dienstleistungsverkehr vor, und zwar auf dem Gebiet des Großhandels und der Vermittlertätigkeiten in Handel, Industrie und Handwerk vor Ablauf des zweiten Jahres der zweiten Stufe, auf dem Gebiet des Einzelhandels nach Ablauf des zweiten Jahres der zweiten Stufe der Übergangszeit und vor Ablauf der zweiten Stufe.