Erwägungsgrund 6 31974L0557
Nach dem Allgemeinen Programm zur Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit sind die Beschränkungen der Befugnis, Berufsvereinigungen beizutreten, soweit zu beseitigen, wie die Ausübung dieser Befugnis zur Berufstätigkeit des Betreffenden gehört.