Erwägungsgrund 9 31974L0557
In einigen Mitgliedstaaten wird der Handel mit und die Verteilung und berufliche Verwendung von Giftstoffen durch Berufsaufnahmebestimmungen geregelt, in anderen Staaten werden derartige Regelungen gegebenenfalls eingeführt. Deshalb werden besondere Übergangsmaßnahmen, die dazu dienen, Aufnahme und Ausübung der Berufe auf dem Gebiet des Handels mit Giftstoffen durch Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten zu erleichtern, in einer gesonderten Richtlinie behandelt —