Erwägungsgrund 3 31991L0671
Die Richtlinien 76/115/EWG und 77/541/EWG betreffen lediglich die technischen Anforderungen, denen Sicherheitsgurte in Kraftfahrzeugen genügen müssen, nicht aber die Benutzung von Sicherheitsgurten.
Die Richtlinien 76/115/EWG und 77/541/EWG betreffen lediglich die technischen Anforderungen, denen Sicherheitsgurte in Kraftfahrzeugen genügen müssen, nicht aber die Benutzung von Sicherheitsgurten.