Erwägungsgrund 7 31991L0671
Bis zum Erlaß harmonisierter Gemeinschaftsnormen für Kinderhaltesysteme müssen die in den einzelnen Mitgliedstaaten geltenden Normen von allen Mitgliedstaaten anerkannt werden.
Bis zum Erlaß harmonisierter Gemeinschaftsnormen für Kinderhaltesysteme müssen die in den einzelnen Mitgliedstaaten geltenden Normen von allen Mitgliedstaaten anerkannt werden.