Richtlinie 2001/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. April 2001 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung der guten klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln
Es sollten besondere Vorschriften für die Etikettierung dieser Prüfpräparate vorgesehen werden.
Erwägungsgrund 13 32001L0020Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen