Erwägungsgrund 4 32009L0123
Eine Reihe aufeinander abgestimmter Legislativmaßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Seeverkehrs und Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe wurde bereits auf EU-Ebene verabschiedet. Diese Rechtsvorschriften richten sich an Flaggenstaaten, Schiffseigner und Charterer, Klassifikationsgesellschaften, Hafenstaaten und Küstenstaaten. Das bestehende System von Sanktionen für von Schiffen ausgehende illegale Einleitungen von Schadstoffen, das diese Rechtsvorschriften ergänzt, muss durch die Einführung strafrechtlicher Sanktionen weiter verstärkt werden.