Erwägungsgrund 5 32009L0123
Gemeinsame Regeln für strafrechtliche Sanktionen ermöglichen effizientere Ermittlungen und eine effiziente Zusammenarbeit in und zwischen den Mitgliedstaaten.
Gemeinsame Regeln für strafrechtliche Sanktionen ermöglichen effizientere Ermittlungen und eine effiziente Zusammenarbeit in und zwischen den Mitgliedstaaten.