Erwägungsgrund 2 32009L0123
Am 23. Oktober 2007 annullierte der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften den Rahmenbeschluss 2005/667/JI des Rates vom 12. Juli 2005 zur Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens zur Bekämpfung der Verschmutzung durch Schiffe der die Richtlinie 2005/35/EG durch strafrechtliche Maßnahmen ergänzt hatte. Die vorliegende Richtlinie sollte die nach dem Urteil entstandene Rechtslücke schließen.