Erwägungsgrund 37 32009L0081
Die volle Anwendung dieser Richtlinie auf Dienstleistungsaufträge sollte während eines Übergangszeitraums auf Aufträge beschränkt werden, bei denen ihre Bestimmungen dazu beitragen, das volle Wachstumspotenzial des grenzüberschreitenden Handels auszuschöpfen. Es ist notwendig, Aufträge für andere Dienstleistungen in diesem Übergangszeitraum zu beobachten, bevor die volle Anwendung dieser Richtlinie beschlossen werden kann.