Erwägungsgrund 64 32009L0081
Soweit für die Teilnahme an einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags der Nachweis einer bestimmten Qualifikation gefordert wird, sind die einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften über die gegenseitige Anerkennung von Diplomen, Prüfungszeugnissen und sonstigen Befähigungsnachweisen anzuwenden.