Erwägungsgrund 74 32009L0081
Bestimmte technische Vorschriften, insbesondere diejenigen bezüglich der Bekanntmachungen, der statistischen Aufstellungen sowie der verwendeten Nomenklaturen und die Vorschriften hinsichtlich des Verweises auf diese Nomenklaturen müssen nach Maßgabe der Entwicklung der technischen Erfordernisse angenommen und geändert werden. Zu diesem Zweck ist es angebracht, ein flexibles und rasches Beschlussverfahren einzuführen.