Erwägungsgrund 12 32010L0060
Nach einem angemessenen Zeitraum sollte die Kommission prüfen, ob die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen wirksam sind.
Nach einem angemessenen Zeitraum sollte die Kommission prüfen, ob die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen wirksam sind.