Erwägungsgrund 15 32014L0036
Die Beantragung der Zulassung als Saisonarbeitnehmer sollte nur möglich sein, solange der Drittstaatsangehörige seinen Wohnsitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten hat.
Die Beantragung der Zulassung als Saisonarbeitnehmer sollte nur möglich sein, solange der Drittstaatsangehörige seinen Wohnsitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten hat.