Erwägungsgrund 15 32014L0067
Den Sozialpartnern kommt in vielen Mitgliedstaaten bei der Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen eine wichtige Rolle zu, da sie — im Einklang mit nationalem Recht und/oder den nationalen Gepflogenheiten — die unterschiedlichen Niveaus der anzuwendenden Mindestlohnsätze, alternativ oder gleichzeitig, bestimmen können. Die Sozialpartner sollten diese Sätze mitteilen und über sie informieren.