Erwägungsgrund 42 32014L0067
Hat der Dienstleistungserbringer seinen Sitz tatsächlich nicht in dem Niederlassungsmitgliedstaat oder sind die Anschrift oder die Unternehmensdaten falsch, so sollten die zuständigen Behörden das Verfahren nicht aus formalen Gründen einstellen, sondern ihre Untersuchungen fortsetzen, um die Identität der für die Entsendung verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person festzustellen.