Erwägungsgrund 26 32014L0067
Die Pflicht, der Kommission Verwaltungsanforderungen und Kontrollmaßnahmen mitzuteilen, sollte kein Vorabgenehmigungsverfahren darstellen.
Die Pflicht, der Kommission Verwaltungsanforderungen und Kontrollmaßnahmen mitzuteilen, sollte kein Vorabgenehmigungsverfahren darstellen.