Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Richtlinie 96/98/EG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR) · KAPITEL 6
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 42 32014L0090Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen