Erwägungsgrund 20 32016L1629
Im Interesse einer besseren Rechtsetzung und Vereinfachung sollte es möglich sein, in dieser Richtlinie auf internationale Standards Bezug zu nehmen, ohne diese im Rechtsrahmen der Union zu duplizieren.
Im Interesse einer besseren Rechtsetzung und Vereinfachung sollte es möglich sein, in dieser Richtlinie auf internationale Standards Bezug zu nehmen, ohne diese im Rechtsrahmen der Union zu duplizieren.