Erwägungsgrund 35 32016L2370
Die Mitgliedstaaten sollten frei über die geeigneten Finanzierungsstrategien zur Beschleunigung der Einführung des Europäischen Zugsicherungs- und Zugsteuerungssystems (ETCS) entscheiden können, insbesondere was die Anwendung differenzierter Wegeentgelte anbelangt.