Erwägungsgrund 37 32016L2370
Um die Ziele des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums zu erreichen, sollten die Regulierungsstellen zusammenarbeiten, um einen diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur zu gewährleisten.
Um die Ziele des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums zu erreichen, sollten die Regulierungsstellen zusammenarbeiten, um einen diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur zu gewährleisten.