Erwägungsgrund 4 32016L2370
Spezifische Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2012/34/EU sollten es den Mitgliedstaaten ermöglichen, bestimmte Merkmale der Struktur und der Organisation der Eisenbahnsysteme in ihrem Hoheitsgebiet zu berücksichtigen und gleichzeitig die Integrität des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums zu bewahren.