Erwägungsgrund 29 32016L0681
Soweit es um das Recht von Fluggästen auf Information über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten geht, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Fluggäste über die Erhebung der PNR-Daten, deren Übermittlung an die PNR-Zentralstelle und über ihre Rechte als betroffene Personen korrekt und auf leicht zugängliche und verständliche Weise informiert werden.