Erwägungsgrund 32 32016L0681
Die im Zuge der Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI eingerichtete nationale Kontrollstelle sollte auch in Bezug auf die Anwendung der von den Mitgliedstaaten aufgrund dieser Richtlinie erlassenen Bestimmungen eine Beratungs- und Kontrollfunktion ausüben.