Erwägungsgrund 1 32017L1132
Die Richtlinien 82/891/EWG und 89/666/EWG des Rates und die Richtlinien 2005/56/EG, 2009/101/EG, 2011/35/EU und 2012/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates wurden mehrfach und erheblich geändert. Aus Gründen der Klarheit und der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich, sie zu kodifizieren.