Erwägungsgrund 62 32017L1132
Diese Richtlinie lässt die Anwendung des Fusionskontrollrechts sowohl auf Ebene der Union durch die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten unberührt.
Diese Richtlinie lässt die Anwendung des Fusionskontrollrechts sowohl auf Ebene der Union durch die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten unberührt.