Erwägungsgrund 12 32019L1831
Der SCOEL hat gemäß Artikel 3 der Richtlinie 98/24/EG das Verhältnis zwischen den gesundheitlichen Auswirkungen der 10 chemischen Arbeitsstoffe, die im Anhang dieser Richtlinie aufgeführt sind, und dem Grad der Exposition bei der Arbeit bewertet. Für alle diese chemischen Arbeitsstoffe hat er in diesem Zusammenhang die Festlegung von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten für die Aufnahme über die Atmung in Form zeitlich gewichteter Mittelwerte für einen Bezugszeitraum von acht Stunden empfohlen. Es sollten daher für alle diese Arbeitsstoffe im Anhang dieser Richtlinie Grenzwerte für die Langzeitexposition festgelegt werden.