Erwägungsgrund 17 32019L1831
Da für einige Arbeitsstoffe bereits nationale Arbeitsplatz-Grenzwerte im einzelstaatlichen Recht festgelegt sind und angesichts der Vielfalt und des technischen Charakters der nationalen Rechtsinstrumente mit Arbeitsplatz-Grenzwerten hält die Kommission es in Bezug auf diese Richtlinie für gerechtfertigt, solche Dokumente in Form von Tabellen zu übermitteln, aus denen die Entsprechungen zwischen den nationalen Maßnahmen und dieser Richtlinie hervorgehen.