Erwägungsgrund 18 32019L1831
Der Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz wurde gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 98/24/EG gehört und gab am 6. Dezember 2017 und am 31. Mai 2018 seine Stellungnahmen ab. Der Ausschuss bestätigte, dass es gegenwärtig Probleme mit der Verfügbarkeit von Messmethoden gibt, mit denen die Einhaltung der vorgeschlagenen Grenzwerte für Phosphorylchlorid und Isoamylalkohol nachgewiesen werden könnte, und dass sichergestellt werden sollte, dass bis zum Ende des Übergangszeitraums geeignete Techniken verfügbar sind.