Erwägungsgrund 10 32021L1233
Damit die Mitgliedstaaten die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen unverzüglich umsetzen können, sollte sie am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —
Damit die Mitgliedstaaten die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen unverzüglich umsetzen können, sollte sie am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —