Erwägungsgrund 34 32022L2041
Die Arbeitnehmer sollten gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates einfachen Zugang zu umfassenden Informationen über gesetzliche Mindestlöhne sowie über den Mindestlohnschutz haben, der in allgemein verbindlichen Tarifverträgen festgelegt ist, damit Transparenz und Vorhersehbarkeit in Bezug auf ihre Arbeitsbedingungen, auch für Menschen mit Behinderungen, sichergestellt sind.