Erwägungsgrund 23 32022L2041
Ein Mindestlohnschutz durch Tarifverträge ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber und Unternehmen von Vorteil. In einigen Mitgliedstaaten gibt es keine gesetzlichen Mindestlöhne. In diesen Mitgliedstaaten werden Löhne und auch der Mindestlohnschutz ausschließlich durch Tarifverhandlungen zwischen Sozialpartnern festgelegt. Die Durchschnittslöhne in diesen Mitgliedstaaten zählen zu den höchsten in der Union. Diese Systeme zeichnen sich durch eine sehr hohe tarifvertragliche Abdeckung sowie einen hohen Grad der Zugehörigkeit zu Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften aus. Mindestlöhne, die in Tarifverträgen festgelegt sind, welche für allgemein verbindlich erklärt werden, ohne dass der die Allgemeinverbindlichkeit erklärenden Behörde ein Ermessensspielraum in Bezug auf den Inhalt der geltenden Bestimmungen zustünde, sollten nicht als gesetzliche Mindestlöhne gelten.