Erwägungsgrund 13 32022L2041
Der in Tarifverträgen festgelegte Mindestlohnschutz in Niedriglohnberufen ist angemessen und ermöglicht daher in den meisten Fällen einen würdigen Lebensstandard und hat sich als ein wirksames Mittel erwiesen, um die Armut trotz Erwerbstätigkeit zu bekämpfen. In mehreren Mitgliedstaaten sind die gesetzlichen Mindestlöhne im Vergleich zu anderen Löhnen in der Wirtschaft üblicherweise niedrig. Im Jahr 2018 lag der gesetzliche Mindestlohn für alleinstehende Mindestlohnbezieher in neun Mitgliedstaaten unter der Armutsgefährdungsschwelle.