Erwägungsgrund 12 32022L0738
Die Kommission sollte die Umsetzung und die Auswirkungen der Richtlinie 2006/1/EG überwachen und spätestens vier Jahre nach dem Tag der Umsetzung der Richtlinie einen Bericht erstellen. In diesem Bericht sollte darauf eingegangen werden, wie sich diese Richtlinie auf die Straßenverkehrssicherheit, — bezüglich Änderungen an der alters- und typmäßigen Zusammensetzung der Fahrzeugflotte — auf die Umwelt und auf die Steuereinnahmen auswirkt, wobei insbesondere die Gründe für in dieser Richtlinie vorgesehene Beschränkungen berücksichtigt werden sollten. Ferner sollte in dem Bericht beurteilt werden, ob die Umsetzung dieser Richtlinie im Hinblick auf die Durchsetzung, auch die Durchsetzung von Kabotagevorschriften, mit Schwierigkeiten verbunden war. Die Kommission sollte die Notwendigkeit künftiger Maßnahmen in diesem Bereich im Lichte dieses Berichts prüfen.