Erwägungsgrund 10 32022L0738
Um sicherzustellen, dass die Verpflichtung zur Eintragung des amtlichen Kennzeichens eines Mietfahrzeugs, das von einem Unternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzt wird, in das einzelstaatliche elektronische Register erfüllt wird, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse hinsichtlich der Mindestanforderungen an die Daten, die in die einzelstaatlichen elektronischen Register einzutragen sind, übertragen werden. Diese Befugnisse sollten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.