Erwägungsgrund 6 32022L0738
Um die Bereitstellung relevanter Nachweise zu vereinfachen, sollten die Mitgliedstaaten auch elektronische Dokumente als Beweis für die Einhaltung der Richtlinie 2006/1/EG anerkennen.
Um die Bereitstellung relevanter Nachweise zu vereinfachen, sollten die Mitgliedstaaten auch elektronische Dokumente als Beweis für die Einhaltung der Richtlinie 2006/1/EG anerkennen.