Erwägungsgrund 18 32024L2749
In einigen sektorspezifischen harmonisierten Rechtsakten der Union ist die Möglichkeit vorgesehen, dass ein Hersteller die Konformitätsvermutung in Anspruch nehmen kann, wenn sein Produkt mit einer harmonisierten Norm übereinstimmt. Für den Fall, dass solche Normen nicht existieren oder ihre Einhaltung durch die krisenbedingten Störungen übermäßig erschwert werden könnte, sollten alternative Krisenreaktionsmechanismen vorgesehen werden.