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Bei der Einreichung ihrer Kandidaturerklärung haben passiv Wahlberechtigte der Union die gleichen Nachweise wie Kandidaten mit der Staatsangehörigkeit des Wohnsitzmitgliedstaats beizubringen. Außerdem haben sie eine förmliche Erklärung vorzulegen, die folgende Elemente enthält:
ihre Name, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort, die letzte Anschrift im Herkunftsmitgliedstaat sowie die Anschrift im Wahlgebiet des Wohnsitzmitgliedstaats,
ihre Erklärung, dass sie nicht gleichzeitig in einem anderen Mitgliedstaat bei den Wahlen zum Europäischen Parlament kandidieren,
im Wählerverzeichnis welcher Gebietskörperschaft oder welchen Wahlkreises ihres Herkunftsmitgliedstaats ihre Name gegebenenfalls zuletzt eingetragen gewesen ist, und
eine Erklärung, dass sie in ihrem Herkunftsmitgliedstaat nicht infolge einer Einzelfallentscheidung einer Justizbehörde oder einer Einzelfallentscheidung einer Verwaltungsbehörde, die vor Gericht angefochten werden kann, des passiven Wahlrechts verlustig gegangen sind.
Ferner kann der Wohnsitzmitgliedstaat verlangen, dass passiv Wahlberechtigte der Union
einen gültigen Identitätsausweis vorlegen;
in ihrer Erklärung gemäß Absatz 1 Folgendes angeben:
gegebenenfalls die vom Herkunftsmitgliedstaat oder Wohnsitzmitgliedstaat erteilte persönliche Identifikationsnummer,
Art und Seriennummer des vom Herkunftsmitgliedstaat ausgestellten Identitätsdokuments oder Reisedokuments,
das Datum der Erklärung und
ihre Kontaktdaten wie eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse;
den Zeitpunkt angeben, seit dem sie Staatsangehörige eines Mitgliedstaats sind.
Die Mitgliedstaaten können für die Zwecke der in Absatz 1 genannten Erklärung das Muster nach Anhang II verwenden.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 20 zu erlassen, um die in Absatz 2 Buchstabe b dieses Artikels genannte Liste nur durch Hinzufügung von Elementen zu ändern.
in ihrer förmlichen Erklärung nach Absatz 1 angeben, dass sie in ihrem Herkunftsmitgliedstaat ihres passiven Wahlrechts nicht verlustig gegangen sind;
Bei Einreichung der Erklärung über seine Kandidatur hat der passiv Wahlberechtigte im Sinne des Artikels 3 die gleichen Nachweise beizubringen wie ein…
Bei der Einreichung seiner Kandidaturerklärung hat der passiv Wahlberechtigte der Gemeinschaft die gleichen Nachweise wie ein nationaler passiv Wahlberechtigter…
Der/Die Unterzeichnete ……………………………………………… (Name) erklärt hiermit ehrenwörtlich, dass die folgenden Angaben zutreffend sind: Folgende Angaben sind zutreffend:…
Um in das Wählerverzeichnis eingetragen zu werden, haben aktiv Wahlberechtigte im Sinne des Artikels 3 die gleichen Nachweise wie aktiv Wahlberechtigte zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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