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§ 1 Abs. 2 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeit für die Gewährung der besonderen Zuwendungen für Haftopfer nach § 17a StrRehaG (Haftopferentschädigungszuständigkeitsverordnung – HoEZuVO) vom 7. November 2007 (SächsGVBl. S. 500), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 6. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 336, 337) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In Nummer 1 werden nach dem Wort „Justiz“ die Wörter „und für Europa“ eingefügt.
In Nummer 2 wird das Wort „Chemnitz“ durch das Wort „Sachsen“ ersetzt.
In § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeit für die Gewährung der besonderen Zuwendungen für Haftopfer nach § 17a…
über besondere Zuwendungen für Haftopfer nach § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitationsgesetzes durch die Landesdirektion Sachsen,
§ 118 wird § 109 und in Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „§ 116“ durch die Angabe „§ 107“ und die Angabe „Abs.“ wird jeweils durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
In der Überschrift werden nach dem Wort „Justiz“ die Wörter „und für Demokratie, Europa und Gleichstellung“ eingefügt.
In § 68 Absatz 2 des Sächsischen Strafvollzugsgesetzes vom 16. Mai 2013 (SächsGVBl. S. 250), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. August 2019…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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