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Der Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen sind folgende Noten und Punktzahlen zugrunde zu legen: Note | Punktzahl | Beschreibung Note | Punktzahl | Beschreibung sehr gut | 1,0 und 1,3 | eine Leistung, die den Anforderungen in außergewöhnlichem Maße entspricht gut | 1,7 und 2,0 | eine Leistung, die den Anforderungen in erheblichem Maße entspricht vollbefriedigend | 2,3 und 2,7 | eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht befriedigend | 3,0 und 3,3 | eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht ausreichend | 3,7 und 4,0 | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht mangelhaft | 5,0 | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht
Der praktische Fall und die schriftlichen Arbeiten werden jeweils von einem Erstprüfer und einem Zweitprüfer mit einer Punktzahl nach Absatz 1 bewertet. Die Bewertungen sind schriftlich zu begründen. Weichen die Bewertungen des Erstprüfers und des Zweitprüfers um nicht mehr als zwei aufeinanderfolgende Punktzahlen, maximal jedoch eine Note voneinander ab, gilt die Durchschnittspunktzahl. Bei größeren Abweichungen sollen Erstprüfer und Zweitprüfer versuchen, sich zu einigen oder auf zwei Punktzahlen anzunähern. Gelingt dies nicht, legt der Prüfungsausschuss im Rahmen der Vorschläge des Erstprüfers und des Zweitprüfers die Punktzahl fest.
Über die Leistungen in der Prüfung und über das Gesamtergebnis der Laufbahnprüfung entscheidet der Prüfungsausschuss mit Stimmenmehrheit. Die Leistungen in der…
Die Leistungen in den mündlichen Prüfungsfächern werden von der zuständigen Prüfungsgruppe jeweils mit einer nach Anlage 5 zu ermittelnden Punktzahl bewertet.
Die Leistungen werden mit folgenden Noten und Rangpunkten bewertet: sehr gut (1) 15 bis 14 Punkte eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße…
Die Prüfungsleistung wird entsprechend § 11 Absatz 2 der Saarländischen Laufbahnverordnung wie folgt bewertet: 13 bis 15 Punkte = sehr gut (1) = eine den…
Weichen die Bewertungen der Prüfenden um nicht mehr als zwei Punkte voneinander ab, gilt der Durchschnitt. Wenn die Prüfenden sich bei größeren Abweichungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.