Erwägungsgrund 1 31968R0260
in der Erwägung, daß die Bestimmungen und das Verfahren festgelegt werden müssen, nach denen von den Gehältern, Löhnen und anderen Bezügen der Beamten und sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften sowie der Personen, auf die Artikel 13 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen ebenfalls Anwendung findet, die in dem genannten Artikel 13 vorgesehene Steuer zu erheben ist —