Erwägungsgrund 5 31994R2100
Es ist die Entwicklung neuer Züchtungsverfahren einschließlich solcher biotechnischer Art zu berücksichtigen. Zum Anreiz für die Züchtung oder die Entdeckung neuer Sorten muß daher eine Verbesserung des Schutzes für Pflanzenzüchter aller Art gegenüber den derzeitigen Verhältnissen vorgesehen werden, ohne jedoch dadurch den Zugang zum Schutz insgesamt oder bei bestimmten Züchtungsverfahren ungerechtfertigt zu beeinträchtigen.